Kein Devisenhandel für Iran-Unterstützer
Im Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika wurden nun die härtesten Sanktionen beschlossen, die jemals von diesem durchgesetzt wurden. Diese beinhalten ein vollständiges Verbot von Gütern und Dienstleistungen, welche die iranische Öl- und Gasindustrie fördern könnten. Insbesondere schließt dies den Handel mit Benzin ein, von dessen Import die iranische Wirtschaft besonders abhängig ist. Der Grund für diese Maßnahme ist, dass die US-Regierung den Iran damit davon abhalten möchte, Atomwaffen anzuschaffen.
Hinter der Radikalität dieser Annahmen steht die Vermutung, dass der Iran heimlich an der Forschung und Produktion von Atomwaffen arbeiten würde. Dieses solle unter dem Vorwand getan werden, dass man an einer besseren Stromversorgung arbeite.
Mit den Maßnahmen schränkt man den Spielraum des Irans nun stark ein, besonders was die Energieversorgung betrifft. Da dieser nur 60 Prozent seines Bedarfs an Benzin selbst decken kann, ist man dort auf den Import aus anderen Ländern angewiesen.
Der Präsident der USA Obama kommentierte den Beschluss: „Es besteht kein Zweifel an der Entschlossenheit der Vereinigten Staaten und der Völkergemeinschaft, den Iran am Besitz von Atomwaffen zu hindern.“ Und mit diesen Maßnahmen wolle man der iranishen Regierung deutlich machen, dass ihre Handlungen auch Konsequenzen hätten. Als Ziel der Sanktionen ist also offenkundig zu verstehen, dass man den Iran wieder in eine Position bringen will, in der sie mit der USA und ihren Verbündeten verhandeln müssen.
Für den Devisenhandel sind diese Entscheidungen besonders dann von Interesse, sollte eine internationale Firma sich nicht an diesem Embargo beteiligen. Sollte entgegen dieser Beschlüsse eine Firma den Iran mit Benzin oder anderen Gütern und Dienstleistungen unterstützen, wird ihr der Devisenhandel in der USA vollständig untersagt. Generell wird in einem solchen Fall der Zugang zu dem US-Amerikanischen Banksystem untersagt und somit die Möglichkeit für Vermögenstransaktionen für das entsprechende Unternehmen getilgt. Auch gelten diese Maßnahmen, sollte ein Kreditinstitut mit Revolutionsgarden des Irans oder wichtigen Banken das Landes Geschäfte tätigen.
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